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Zeugnisse, Empfehlungsschreiben und weitere Nachweise in den Anlagen

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Dem Anschreiben und dem Lebenslauf müssen selbstverständlich entsprechende Nachweise folgen, welche die zuvor gemachten Angaben reflektieren. Dies können sein:

F Zeugnisse und Beurteilungen

F Empfehlungsschreiben

F weitere Nachweise

Die einzelnen Unterlagen werden in umgekehrt-chronologischer Folge in die Mappe geheftet; d.h. die aktuellste Unterlage liegt oben auf und ganz zum Schluss findet sich die älteste Unterlage.
Auf keinen fall sollten Sie Originalunterlagen versenden. Es besteht die Gefahr, dass diese auf dem Postweg oder beim Arbeitgeber beschädigt werden oder gar verloren gehen. Für den Arbeitgeber sind Originalunterlagen sogar mit größerem Aufwand verbunden, da besonders vorsichtig mit diesen umgegangen werden muss. Daher ist es üblich, Originalunterlagen nicht zu versenden. Nehmen Sie diese aber zum Vorstellungsgespräch mit.
Auch eine Beglaubigung der Unterlagen, die bei den meisten Kommunen und Ämtern, kostenpflichtig ist, ist nur dann erforderlich, wenn es der Arbeitgeber ausdrücklich fordert; ansonsten reichen normale Fotokopien.
Achten Sie auf eine gute Qualität der Fotokopien - Faxgeräte sind da eher ungeeignet! Sollten Sie Ihre Fotokopien in einem Copyshop fertigen, sollten Sie darauf bestehen, dass die Fotokopien auf Papier mit gleicher Art und Güte erstellt werden. Ihre Bewerbung wirkt sehr uneinheitlich, wenn die ersten Seiten mit Anschreiben, Lebenslauf und Deckblatt auf hochwertigem weißem 120g-Papier vorliegen und der Rest der Unterlagen auf billigem grauen Fotokopierpapier abgebildet ist. Nehmen Sie sich im Zweifelsfall Ihr eigenes Papier mit in den Copyshop.

F Zeugnisse und Beurteilungen
Die Anzahl und die Art der Zeugnisse ist abhängig vom Lebensalter und der bisher zurück gelegten Erwerbsbiographie. Nachfolgend einige Personengruppen und entsprechende Unterlagen die üblicherweise von diesen erwartet werden:
 
Ausbildungsplatzsuchende: Berufseinsteiger nach Studium oder Ausbildung: Personen, die sich beruflich umorientieren:



- die letzten zwei Schulzeugnisse
- alle Abschlusszeugnisse (z.B. bei Realschülern, die auf das Gymnasium gewechselt sind; oder Berufschüler)
- ggf. Praktikumsbeurteilungen
- ggf. Zeugnisse aus Nebenjobs
- ggf. Zeugnis (einfordern!) nach Abschluß Zivil- oder Wehrdienst
- Abschlusszeugnisse allgemeinbildender Schulen
- Praktikumsbeurteilungen
- Ergebnisse der Abschlussprüfung bei Azubis bzw. Examen/Diplom bei Studierenden (mit Nachweis über einzelne Noten!)
- ggf. im Studium gemachte Scheine
- ggf. Praktikumsbeurteilungen
- ggf. Zeugnisse aus Nebenjobs
- ggf. Zeugnis (einfordern!) nach Abschluss Zivil- oder Wehrdienst
- Abschlusszeugnis der letzten besuchten allgemeinbildenden Schule
- Ergebnisse der Abschlussprüfung bei Azubis bzw. Examen/Diplom bei Studierenden (mit Nachweis über einzelne Noten!)
- Arbeitszeugnisse und Zwischenbeurteilungen
- bei Umschülern: Praktikumszeugnisse
- ggf. im Studium gemachte Scheine
- ggf. Praktikumsbeurteilungen
- ggf. Zeugnisse aus Nebenjobs
- ggf. Zeugnis (einfordern!) nach Abschluss Zivil- oder Wehrdienst (nur, falls dieser noch nicht lange zurück liegt)

Ausführliche Informationen darüber, wie man seine eigenen Arbeitszeugnisse liest bzw. interpretiert, um festzustellen, ob es sich auch um ein gutes Zeugnis handelt und keine versteckten Botschaften, die einem anderen Arbeitgeber einen negativen Eindruck des Bewerbers vermitteln, würden hier den Rahmen sprengen. Ausführliche Informationen darüber finden Sie als PDF-Datei hier.
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F Empfehlungsschreiben
Während Empfehlungsschreiben schon seit langem im angelsächsischen Raum zu den üblichen Bewerbungsunterlagen gehören, ist im deutschsprachigem Raum erst in den letzten Jahren ein Trend, insbesondere im Hochschulbereich, in diese Richtung zu beobachten. Insbesondere für Berufseinsteiger aus dem Hochschulbereich und für Personen, die zwar qualifiziert tätig sind, denen aber formale Nachweise fehlen (z.B. nicht anerkannte Diplome und Berufsabschlüsse aus dem Ausland) können mit der Hilfe von Empfehlungsschreiben punkten. Nachfolgend einige Informationen, die bei der Anforderung und Erstellung von Empfehlungsschreiben beachtet werden sollten:

Anforderungen an die ausstellende Stelle/Person:

C Ansehen, Vertrauenswürdigkeit und/oder Bekanntheit
Es hat wenig Sinn, wenn Ihnen Ihr Kegelbruder oder eine Bierbekanntschaft eine Empfehlung gibt (das klappt höchstens bei der Anbahnung von Liebesbekanntschaften). Die Person muss durch anerkannte Fachkompetenz auf bestimmten Gebieten und ein hohes Ansehen als glaubwürdiger Beurteiler genießen. Je mehr dies zutrifft, desto mehr wird vom Ansehen und der Fachkompetenz des Beurteilers unbewusst auf den Beurteilten übertragen (Motto: "Der hat dem Bewerber eine Beurteilung geschrieben, der Mann muss ja gut sein").
Dies können z.B. Professoren, Dekane, Politiker, Geistliche oder gar wichtige Kunden, mit denen der Bewerber zuvor gearbeitet hat, sein. Dies gilt aber nicht nur für Berufstätige und Hochschüler - warum sollte ein Pastor einem seiner Konfirmanden, von dessen Leistungsbereitschaft und moralischer Integrität er sich in den letzten Jahren überzeugen konnte, für Bewerbungszwecke nicht ein kurzes Empfehlungsschreiben ausstellen?!

C Sachnähe und Beurteilungsfähigkeit
Dem Beurteilendem sollte die Person und die Arbeit des zu beurteilenden Bewerbers persönlich bekannt sein; z.B. durch Zusammenarbeit, Zuarbeit oder aktive Teilnahme in Vorlesungen und Seminaren. Sie muss zudem die Leistungsfähigkeit und die Erfolge des zu beurteilenden Bewerbers fachlich korrekt einschätzen können. Dies ist nur durch fundierte Fachkenntnisse im gleichen Sachgebiet und die Möglichkeit, sich von der Arbeit des Bewerbers bereits persönlich ein umfassendes Bild gemacht zu haben, möglich. Bitten Sie daher niemals Personen über Verwandte um Gefälligkeitsempfehlungsschreiben.

C weitergehende Einsatzbereitschaft
Einige Arbeitgeber kommen eventuell auf den Gedanken, persönlich um weitere Auskünfte beim Beurteiler einholen zu wollen. Daher muss der Beurteiler auch bereit und in der Lage sein (vgl. vorangegangener Punkt), sich weitgehend zu äußern.

 

Anforderungen an die Form und die Inhalte des Empfehlungsschreibens:

C Eindeutiger Absender (Wer hat es ausgestellt?)
Aus dem Empfehlungsschreiben muss deutlich hervor gehen wer und in welcher Funktion das Beurteilungsschreiben erstellt hat. Handelt es sich um eine Person in einer bestimmten Funktion, sollte für das Beurteilungsschreiben das offizielle Briefpapier der Organisation verwendet werden. Der Aussteller sollte deutlich in seiner Position zu erkennen sein (z.B. Primus von Quack, Professor für Tiefenpsychologie an der Universität Entenhausen oder Grobian Gans, Oberbürgermeister der Stadt XY) und das Schreiben zum Abschluss handschriftlich unterzeichnen.

C Eindeutiger Empfänger (Für wen wurde es ausgestellt?)
Der Beurteilte sollte durch Nennung der Vornamens, Nachnamens und des Geburtsdatums eindeutig zu erkennen sein. Es empfiehlt sich auch die Nennung des Titels bzw. akademischen Grades.

C Bei welchem Anlass und wie lange konnten die besonderen Leistungen des zu Beurteilenden beobachtet werden
Damit der Arbeitgeber ausschließen kann, dass es sich um ein reines Gefälligkeitsgutachten handelt, das, ohne den Beurteilten persönlich zu kennen, ausgestellt wurde, ist es üblich, dass der Beurteiler beschreibt, in welchem Rahmen, wann und wie lange er den Kandidaten kennt und was ggf. der Anlass für eine Zusammenarbeit war (z.B.  ...In den Jahren 1993 und 1994 war Herr Döhring einer meiner Studenten im Seminar Insektologie und hat an einer Studie zur Erforschung des Paarungsverhaltens roter Treiberameisen unter Beeinflussung der Wetterverhältnisse mitgewirkt. Seine Aufgaben bestanden in...).

C Worin begründet sich die Bereitschaft, eine Empfehlung auszusprechen bzw. was sind die Vorzüge des Bewerbers?
Die Angaben, die Sie bisher kennen gelernt haben, reichen lediglich für eine Teilnahmebestätigung aus. Nun steht der wichtigste Part an; nämlich eine Begründung, warum der Kandidat es wert ist, den eigenen Namen für eine Empfehlung her zu geben. Dies könnten sein:
- Arbeitshaltungen (z.B. Motivation, Präzision, Geschwindigkeit)
- Charaktereigenschaften (z.B. Zuverlässigkeit, Vertrauen)
- Fachwissen, Fähigkeiten, Talente
- besondere Erfolge bzw. Arbeitsergebnisse und Auszeichnungen
- ...

C Welche Potentiale stecken noch in dem Bewerber bzw. was kann er künftig noch leisten?
Wird die Empfehlung vor dem Hintergrund der Bewerbung für eine bestimmte Firma, Abteilung oder Branche ausgestellt, so empfiehlt es sich, wenn der Beurteiler hervor hebt, welches Entwicklungspotential in für die Empfänger wichtigen Bereichen im Beurteilten stecken und er die Eignung des Kandidaten für das angestrebte Aufgabengebiet hervor hebt. Daher sollten Sie dem Aussteller einer Beurteilung grundsätzlich mitteilen, für welchen Zweck bzw. aus welchen Anlass Sie die Beurteilung benötigen, damit dieser darauf eingehen kann.
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F weitere Nachweise
Als weitere Anlagen zu Ihren Bewerbungsunterlagen sind alle Nachweise geeignet, mit denen Sie folgende Dinge demonstrieren können:

- Fachkompetenz
- Motivation
- Weiterbildungsbereitschaft- und Fähigkeit
- Sozialkompetenz und Engagement
- Zuverlässigkeit
- soziales und ehrenamtliches Engagement

Beispiele:

- Teilnahmebescheinigungen an Weiterbildungskursen und entsprechende Zertifikate, sofern beruflich relevant
- Nachweise über Ehrenämter und Vereinsmitgliedschaften
- Presseberichte über Erfolge
- Urkunden
- Arbeitsproben (z.B. Artikel bei Journalisten)
- ...

Aber auch hier gilt, nur für Arbeitgeber notwendige und aussagekräftige Informationen beifügen. Eine 80 Seiten starke Bewerbungsmappe schreckt einen gestressten Personalverantwortlichen ab!
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