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Gestaltungsgrundregeln |
| Die schriftliche
Bewerbung ist im Regelfall Ausgangspunkt im Bewerbungsprozess. Eine ansprechende
und aussagekräftige Bewerbung ist Voraussetzung, um am weiteren
Verfahren teilnehmen zu können. Primäres Ziel ist es daher, die
Voraussetzungen zu schaffen, um als geeigneter Kandidat wahrgenommen und
schließlich weiter berücksichtigt zu werden.
Eine Bewerbung ist daher Marketing in eigener
Sache. Dabei sollten nachfolgende Marketinggrundsätze beachtet werden
(AIDA):

Regel 1 |
| A | ttention | . | heißt,
Aufmerksamkeit zu erregen, d.h. der Betrieb soll auf die
Bewerbungsunterlagen und natürlich auf den Bewerber, der hinter
diesen steht, aufmerksam werden. |
| I | nterest | . | Aufmerksamkeit
allein reicht allerdings nicht aus, denn, nur um Aufmerksamkeit zu
erregen, könnte man die Personalverantwortlichen auch einfach nur
beleidigen, die Empfänger der Bewerbung müssen vielmehr beginnen, sich
für die Belange, Fähigkeiten und den Bewerber selbst zu interessieren. |
| D | esire | . | Aus diesem
Interesse heraus muss das Bedürfnis entstehen, den Bewerber näher
kennen zu lernen. |
| A | ction | . | Das
Bedürfnis muss schließlich eine Handlung auslösen, was im Falle der
schriftlichen Bewerbung die Einladung zu einem Vorstellungsgespräch,
Einstellungstest oder die Anforderung von weiteren Unterlagen bedeuten
würde |
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. Regel 2
Keep it short and simple (KISS)
Die Sichtung von Bewerbungsunterlagen und das weitere Auswahlverfahren
ist in vielen Betrieben ein Massengeschäft. Die Vorauswahl bzw. die
Sichtung der Bewerbungsunterlagen muss schnell erfolgen und darf nicht
zu viel Zeit in Anspruch nehmen. Dies gilt auch für kleine Betriebe,
in denen Personalauswahl oft als Nebenaufgabe wahrgenommen werden
muss.
Daher sollte bei der Gestaltung der Bewerbungsunterlagen unbedingt
darauf geachtet werden, dass auf den ersten Blick die wesentlichen
Aussagen erkennbar sind. Lange Satzkonstruktionen und ein
unübersichtlicher Aufbau sind da kontraproduktiv. Kurz, gehaltvoll und
rasch nachvollziehbar sollte eine gute Bewerbungsmappe auf die
folgenden Fragen antworten können: |
- Wer
ist der Bewerber?
Wie sieht der bisherige
biographische Werdegang des Bewerbers aus? Welchen familiären
Lebensumstände prägen ihn? Welche Ziele und Wertvorstellungen sind für
ihn maßgeblich bzw. prägen ihn? Ist er motival und emotional für die
Stelle und das Unternehmen geeignet?... -
Was kann der Bewerber?
Welche schulischen und
beruflichen Qualifikationen hat er erworben? Hat er weitere nützliche
Kenntnisse, Fertigkeiten und Talente, die er in Nebenjobs oder in seiner
Freizeit erworben hat? Ist er fachlich für die Stelle geeignet? Welches
Potential steckt noch indem Bewerber bzw. kann in Zukunft noch
freigesetzt werden? ... -
Was will der Bewerber?
Wie sehen seine
beruflichen und auch privaten Ziele aus (Wo will der Bewerber noch hin)?
Lassen sich berufliche und private Ziele auch mit den Unternehmenszielen
vereinbaren? Weiß der Bewerber überhaupt, was er will? Wie konsistent
sind die Ziele des Bewerbers? ...
Regel 3
Liefern Plus 1
Grundsätzlich sollte ein Bewerber den meisten Anforderungen gerecht
werden, damit er mit einer Berücksichtigung seiner
Bewerbungsunterlagen rechnen kann. Dies gilt für formale Anforderungen
an die Unterlagen, aber auch in Bezug auf sein Bewerberprofil, das
sich u.a. aus Wissen, Fertigkeiten und Talenten zusammen setzt.
Allerdings werden immer jene Bewerber "die Nase vorn haben", welche
die Erwartungen nicht nur erfüllen, sondern durch zusätzliche
Eigenschaften und Aktivitäten für sich werben. Es gilt, die
Erwartungen an Unterlagen und Inhalt im positivem Sinne zu übertreffen
und seinen Mehrwert für den Betrieb zu demonstrieren. |
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Aufbau bzw. Elemente der schriftlichen
Bewerbung
Die Form und der Inhalt einer schriftlichen Bewerbung sind relativ streng
normiert und es steht daher ein relativ begrenzter Spielraum zur
Verfügung, um diesen Grundregeln gerecht zu werden: |
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| Nachfolgende
Elemente stehen dem Bewerber dabei in dieser Reihenfolge zur Verfügung: |
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- 1. Anschreiben
- Mit dem individuellen
Anschreiben gilt es, auf die Intentionen (Bewerbung um einen
bestimmten Posten/Ausbildungsplatz) aufmerksam zu machen und zu
schildern, warum man fachlich und persönlich der "richtige
Mann/die richtige Frau" für eine freie Stelle in einem
Unternehmen ist.
- 2. Deckblatt:
- Ein Deckblatt ist
keine zwingende Unterlage für eine gute Bewerbungsmappe und es kann
oft auch weg gelassen werden. In den letzten Jahren hat
sich aber diese Form der Einleitung und Übersicht über die weiteren
Unterlagen immer mehr durchsetzen
können. Das Deckblatt kündigt kurz und prägnant an, was den
Betrieb erwartet, nämlich eine Bewerbung für einen bestimmten
Posten/Ausbildungsberuf, zählt die Unterlagen in der Mappe auf
(eine Art Inhaltsverzeichnis) und bietet die Möglichkeit, sein
Photo zu platzieren.
- 3. Lebenslauf
- Den Lebenslauf, der
auf das Anschreiben folgt, gibt es in zwei unterschiedlichen Formen;
tabellarisch, als Auflistung der wichtigsten beruflichen und
persönlichen Daten und in ausführlicher Form - quasi als eine Art
Aufsatz. Im Regelfall reicht den Unternehmen ein tabellarischer
Lebenslauf vollkommen aus und ein ausführlicher Lebenslauf, der die
Personalverantwortlichen beim Durchgehen wesentlich mehr Zeit
kostet, sollte nur versendet werden, wenn er auch ausdrücklich
erwünscht ist.
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4. Berufserfahrungs- und Weiterbildungsliste (Dritte Seite)
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Diese Liste ist ein relativ neues Element
und insbesondere für Bewerber mit umfangreicher Berufserfahrung sinnvoll.
Während fertige Auszubildende und Hochschulabsolventen ihre erworbenen
Kenntnisse mit Abschlüssen und Zertifikaten belegen können, haben ältere
Bewerber neben ihren Arbeitszeugnissen nur wenig Möglichkeiten, die während
ihrer beruflichen Tätigkeit oder in betriebsinternen Weiterbildungsseminaren
erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Talente potentiellen Arbeitgebern zu
verdeutlichen. Dies ist mit dieser Liste möglich!
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5.
Zeugnisse
- Berufliche bzw.
schulische Zeugnisse sollten immer als Kopien versendet werden und
eine Beglaubigung ist nur notwendig, wenn das Unternehmen dies
unbedingt fordert. Grundsätzlich sollten die Zeugniskopien
chronologisch geordnet werden, wobei das aktuellste Zeugnis oben auf
liegt.
- 6.
sonstige Unterlagen
- Natürlich können und
sollten Kopien weiterer Nachweise beigefügt werden, mit welchen die
persönliche und fachliche Eignung demonstriert werden kann.
Allerdings sollten alle Unterlagen darauf überprüft werden, ob es
sich um für den Arbeitgeber relevante Informationen handelt; so ist
ein Origami-Kurs an der Volkshochschule für einen persönlich vielleicht gewinnbringend,
für einen Arbeitgeber eher uninteressant (es sei denn, man bewirbt
sich in einer Bastlerzentrale...)
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