| Der
Vermittlungsgutschein für Arbeitslose
Mit der Hilfe des Vermittlungsgutscheines
können Sie sich an einen privaten Vermittler ihrer Wahl wenden,
der versucht, Sie in versicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln.
Sofern der Vermittler die Vermittlungsgutscheine akzeptiert, was
er Ihnen zu Beginn mitteilen muss, fallen für Sie keine weiteren
Kosten an, da der Vermittler diese direkt mit dem Arbeitsamt
abrechnet.
Bevor Sie zum privaten Vermittler gehen, müssen Sie sich den
Vermittlungsgutschein beim Arbeitsamt holen.
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weitere
Informationen zum Thema private Arbeitsvermittler
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Sie haben Anspruch auf den Gutschein, wenn Sie:
- Arbeitslosengeld oder
Arbeitslosenhilfe beziehen oder in einer
Arbeitsbeschaffungs- bzw. Strukturanpassungsmaßnahme sind
- und mindestens seit drei Monaten
arbeitslos sind
Der Wert des Vermittlungsgutscheines ist
u.a. abhängig von der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit:
| Sie
sind: |
dann
erhalten Sie einen Gutschein im Wert von: |
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3 – 6 Monate arbeitslos |
1500 Euro |
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6 – 9 Monate arbeitslos |
2000 Euro |
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mehr als 9 Monate arbeitslos |
2500 Euro |
Bei Personen, die gerade in ABM oder SAM
sind, richtet sich die Höhe nach der Zeit, die sie vor der ABM
arbeitslos waren.
Die Höhe ist für Sie eigentlich irrelevant,
da das Arbeitsamt mit dem Vermittler abrechnet. Allerdings kann
ein Vermittler Ihre Vermittlung auch ablehnen, da ihm 1500 Euro zu
wenig sind.
Achtung! Der Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Monaten!
Nach diesen müssen Sie sich unbedingt vom Arbeitsamt einen
neuen Gutschein holen, wenn Sie Ihre Kosten erstattet bekommen
wollen.
Weitere wichtige Hinweise:
- Sie können den Vermittlungsgutschein nur
bei einem einzigen Vermittler einlösen. Sofern Sie weitere
Vermittler beauftragen, müssen Sie deren Honorar selber tragen.
- Von Ihnen dürfen für die Vermittlung und
allen anderen Leistungen, die mit der Vermittlung zusammen
hängen, keine weiteren Gebühren verlangt werden; das ist mit dem
Gutschein abgedeckt.
- Der Vermittler kriegt nur ein
vollständiges Honorar vom Arbeitsamt erstattet, wenn er Sie
dauerhaft vermittelt, d.h. sie müssen eine
sozialversicherungspflichtige Stelle mit mindestens 6 Monaten
Dauer einnehmen.
- Der private Vermittler kann anders als
das Arbeitsamt selber entscheiden, ob er sie als Kunden haben
möchte oder nicht; d.h. es kann private Vermittler geben, die
Ihren Gutschein nicht annehmen wollen und mit Ihnen daher nicht
„ins Geschäft“ kommen.
- Der Vermittlungsauftrag muss zu Beginn
schriftlich geschlossen werden und eine Kopie muss dem
Ratsuchenden ausgehändigt werden. Darin müssen die Gebühren des
Vermittlers aufgeführt werden.
- Für Ausbildungsvermittlung darf der
private Vermittler vom Ratsuchenden keine Gebühren erheben.
- Jeder, der einen entsprechenden
Gewerbeschein hat, darf vermitteln. Einer Erlaubnis durch das
Arbeitsamt bedarf es nicht.
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