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private Arbeitsvermittler mit Hilfe des Vermittlungsgutscheines einschalten

 
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Der Vermittlungsgutschein für Arbeitslose

Mit der Hilfe des Vermittlungsgutscheines können Sie sich an einen privaten Vermittler ihrer Wahl wenden, der versucht, Sie in versicherungspflichtige Arbeit zu vermitteln. Sofern der Vermittler die Vermittlungsgutscheine akzeptiert, was er Ihnen zu Beginn mitteilen muss, fallen für Sie keine weiteren Kosten an, da der Vermittler diese direkt mit dem Arbeitsamt abrechnet.
Bevor Sie zum privaten Vermittler gehen, müssen Sie sich den Vermittlungsgutschein beim Arbeitsamt holen.

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weitere Informationen zum Thema private Arbeitsvermittler
Aufzählung Ihre Helfer bei der Stellensuche und Bewerbung
Aufzählung Der Vermittlungsgutschein für Arbeitslose
Aufzählung Leistungen privater Vermittler
Aufzählung Einen geeigneten privaten Vermittler finden
Aufzählung Rechtliche Grundlagen

 

Sie haben Anspruch auf den Gutschein, wenn Sie:
 
  • Arbeitslosengeld oder Arbeitslosenhilfe beziehen oder in einer Arbeitsbeschaffungs- bzw. Strukturanpassungsmaßnahme sind
     
  • und mindestens seit drei Monaten arbeitslos sind

 

Der Wert des Vermittlungsgutscheines ist u.a. abhängig von der Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit:

Sie sind: dann erhalten Sie einen Gutschein im Wert von:
3 – 6 Monate arbeitslos 1500 Euro
6 – 9 Monate arbeitslos 2000 Euro
mehr als 9 Monate arbeitslos 2500 Euro

Bei Personen, die gerade in ABM oder SAM sind, richtet sich die Höhe nach der Zeit, die sie vor der ABM arbeitslos waren.

Die Höhe ist für Sie eigentlich irrelevant, da das Arbeitsamt mit dem Vermittler abrechnet. Allerdings kann ein Vermittler Ihre Vermittlung auch ablehnen, da ihm 1500 Euro zu wenig sind.
Achtung! Der Gutschein hat eine Gültigkeit von drei Monaten! Nach diesen müssen Sie sich unbedingt vom Arbeitsamt einen neuen Gutschein holen, wenn Sie Ihre Kosten erstattet bekommen wollen.

Weitere wichtige Hinweise:

  • Sie können den Vermittlungsgutschein nur bei einem einzigen Vermittler einlösen. Sofern Sie weitere Vermittler beauftragen, müssen Sie deren Honorar selber tragen.
     
  • Von Ihnen dürfen für die Vermittlung und allen anderen Leistungen, die mit der Vermittlung zusammen hängen, keine weiteren Gebühren verlangt werden; das ist mit dem Gutschein abgedeckt.
     
  • Der Vermittler kriegt nur ein vollständiges Honorar vom Arbeitsamt erstattet, wenn er Sie dauerhaft vermittelt, d.h. sie müssen eine sozialversicherungspflichtige Stelle mit mindestens 6 Monaten Dauer einnehmen.
     
  • Der private Vermittler kann anders als das Arbeitsamt selber entscheiden, ob er sie als Kunden haben möchte oder nicht; d.h. es kann private Vermittler geben, die Ihren Gutschein nicht annehmen wollen und mit Ihnen daher nicht „ins Geschäft“ kommen.
     
  • Der Vermittlungsauftrag muss zu Beginn schriftlich geschlossen werden und eine Kopie muss dem Ratsuchenden ausgehändigt werden. Darin müssen die Gebühren des Vermittlers aufgeführt werden.
     
  • Für Ausbildungsvermittlung darf der private Vermittler vom Ratsuchenden keine Gebühren erheben.
     
  • Jeder, der einen entsprechenden Gewerbeschein hat, darf vermitteln. Einer Erlaubnis durch das Arbeitsamt bedarf es nicht.
 

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