|
Gründe,
aus denen Sie das Arbeitsamt einschalten sollten
 |
Wenn es um den überregionalen Arbeitsmarkausgleich geht, hat
das Arbeitsamt den größten Stellenpool und kann auf ein enges
Filialnetz zurück greifen |
 |
Die Meldung beim Arbeitsamt ist Voraussetzung für den
Bezug von Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe |
 |
Gemeldete Bewerber können neben Arbeitslosengeld und -hilfe
weitere finanzielle Leistungen, wie Bewerbungskostenerstattung
oder Fahrkostenbeihilfen erhalten (das können auch Personen sein,
die nicht arbeitslos sind, z.B. Studenten vor dem Abschluss) |
 |
Zeiten der
Meldung beim Arbeitsamt werden an die Rentenversicherung
gemeldet und können zur Erfüllung der Anwartschaftszeit für
eine Rente dienen |
 |
Einige
Arbeitgeber haben die unschöne Angewohnheit entwickelt, nur
noch Bewerber einzustellen, für die Sie eine Förderung durch
das Arbeitsamt erhalten. Dies können im Regelfall aber nur
Bewerber, die einen bestimmten Zeitraum arbeitslos gemeldet
waren |
 |
Das Arbeitsamt finanziert Alternativen und Ergänzungen in Form
von Weiterbildung und Schulungsmaßnahmen |
 |
Den
Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme eines privaten
Vermittlers erhalten Sie frühestens nach 3 Monaten Meldung und
erfolglosen Vermittlungsversuchen durch das Arbeitsamt |
Darum
sollten Sie sich nicht allein auf das Arbeitsamt verlassen
Derzeit wird hart an einer Verbesserung der öffentlichen
Arbeitsverwaltung gearbeitet. Trotz aller Verbesserungen sollten
Sie sich immer bewusst sein, dass Sie der Hauptakteur sind, wenn
es um Ihre berufliche Zukunft geht; Sie sollten sich von Dritten
durchaus helfen lassen - verlassen können sie sich aber nur auf
sich selbst. Nachfolgend einige Gründe, die gegen die alleinige
Einschaltung des Arbeitsamtes sprechen:
 |
Veraltetes Computersystem: in der
Bewerberdatenbank findet kein automatischer Abgleich zwischen
Stellen und Bewerbern statt. Bei Eingang eines neuen
Stellenangebotes muss der Vermittler einen manuellen
Bewerbersuchlauf durchführen. Ob Sie einen Vermittlungsvorschlag
erhalten, ist folglich abhängig von der Zeit, Qualifikation und
Motivation des Vermittlers.
Unser Tipp: Gehen Sie alle 2 - 3 Wochen persönlich zum
Vermittler und lassen ihn in Ihrer Anwesenheit einen Suchlauf in
den neu hinzu gekommenen Stellen durchführen |
 |
Der Stellenabgleich findet nach Kennziffern
statt, d.h. jedem Beruf ist eine Ziffernfolge zugeordnet und für
jeden Berufswunsch muss ein Zweitprofil mit der treffenden Ziffer
erfasst werden. So sollte eine Steuerfachangestellte, die sich für
Stellen aus dem gesamten Bürobereich interessiert, folgende
Zweitprofile anlegen lassen: Sekretärin, Bürohilfskraft,
Bürofachkraft, Schreibkraft
Unser Tipp: Überlegen Sie vor dem Besuch beim
Arbeitsvermittler, für welche Berufe und Bereiche Sie sich
interessieren und gehen mit einer entsprechenden Liste ins
Arbeitsamt. Bestehen Sie auf einer Erfassung aller notwendigen
Zweitprofile! |
 |
Die Arbeitsbelastung der Vermittler ist sehr
hoch. Neben 600 - 800 Arbeitslosen betreut ein Vermittler noch
zahlreiche Arbeitgeber, Bildungsträger und verbringt einen großen
Teil seiner Zeit mit der Bearbeitung von Anträgen und Statistiken.
Ein gutes Vermittlungs- und Beratungsgespräch braucht allerdings
seine Zeit.
Unsere Tipps:
* Gehen Sie nicht zu hoch frequentierten
Tageszeiten ins Amt (ab 9.00h haben die meisten ausgeschlafen und
bis Mittag ist mit langen Wartezeiten zu rechnen)
* Gehen Sie nicht zum Monatsanfang oder Monatsende ins Amt. Viele
erhalten zu diesem Zeitpunkt ihre Kündigung bzw. warten bis zur
`letzten Minute` mit ihrer Arbeitslosmeldung
* Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab telefonisch einen Termin zu
vereinbaren und teilen Ihr Anliegen bereits am Telefon mit |
 |
Neben der hohen Arbeitsbelastung ändern sich
Vorschriften und Gesetze im Bereich der Arbeitsförderung sehr
rasch. Jeder Regierungswechsel bringt mittlerweile eine Flut neuer
Vorschriften mit sich. So kann es durchaus vorkommen, dass Sie an einen
Vermittler geraten, der noch nicht alle aktuellen Neuerungen
kennt.
Unsere Tipps:
* Nutzen Sie die Informationsbroschüren, die
das Arbeitsamt auf seiner Internetseite anbietet und fragen im Amt
gezielt nach gedruckten Informationen. Diese sollten Sie vor dem
Gespräch studieren und nach dem Gespräch das Gesagte nochmals
kontrollieren
* Legen Sie sich Ratgeber und Leitfäden zum Thema Arbeitsamt und
Stellensuche aus dem Fachhandel zu |
Wann und wo Sie sich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden sollten
Viele Bewerber kommen erst am ersten Tag
ihrer Arbeitslosigkeit ins Amt. Dies ist definitiv zu spät. Um gar
nicht erst arbeitslos zu werden, sollten Sie sich umgehend
arbeitssuchend melden, sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren.
Auf diese Weise kann das Amt bereits frühzeitig nach neuen Stellen
suchen und Arbeitslosigkeit vermieden werden. Zudem kann das
Arbeitsamt frühzeitig feststellen, ob bei Ihnen
Vermittlungshemmnisse vorliegen und sich um geeignete Maßnahmen
und Hilfen kümmern.
Arbeitssuchend können Sie sich bei jeder Dienststelle der
Bundesanstalt für Arbeit melden, die dann nach Jobs für Sie sucht.
Lassen Sie innerhalb von drei Monaten nichts mehr von sich hören,
wird die Suche nach drei Monaten automatisch eingestellt. Sie
müssen sich auf jeden Fall persönlich bei dem Arbeitsamt melden,
das für Ihren Wohnort zuständig ist, wenn Sie Arbeitslosengeld
oder -hilfe beziehen möchten.
Wie Sie
sicher stellen können, dass Sie auch genug geeignete
Vermittlungsvorschläge erhalten
Die Software des Arbeitsamtes macht im Regelfall keinen
automatischen Suchlauf, suchen Sie daher alle 14 Tage Ihren
Vermittler auf und bestehen auf einem Suchlauf für alle Berufe,
die für Sie interessant sein könnten.
 |
Bestehen Sie
darauf, dass für jeden Beruf, der für Sie interessant sein
kann, ein aussagekräftiges Bewerberprofil veröffentlicht wird.
Lassen Sie sich im Zweifelsfall alle für Sie angelegten
Profile ausdrucken (notfalls Antrag auf Akteneinsicht stellen) |
 |
Bestehen
Sie auf einer anonymen Veröffentlichung Ihrer Daten im AIS,
so dass Arbeitgeber Ihre Bewerbungsunterlagen anfordern
können. |
 |
Lassen
Sie sich einen Vermittlungsgutschein aushändigen, damit
Sie kostenlos einen privaten Vermittler einschalten
können. [weitere
Infos hier] |
 |
Viele
Arbeitsämter werden durch sogenannte Dritte bei der
Vermittlung unterstützt. Fragen Sie auch hier, ob Sie an
der Vermittlung durch Dritte teilnehmen können. |
 |
Suchen Sie
über das SIS auch selbständig im Stellenpool der Bundesanstalt
für Arbeit. |
Was sie
tun sollten, wenn Sie auch in einer anderen Stadt eine Arbeit
aufnehmen möchten
 |
Sie können sich grundsätzlich in jedem Arbeitsamt
persönlich als arbeitssuchend melden. Ihr
Vermittlungsgesuch wird in diesem Fall bis zu drei
Monaten geführt. Nach Ablauf der Frist müssen Sie Ihr
Gesuch erneuern. |
 |
Sie
können allerdings auch bei dem für Sie zuständigem
Arbeitsamt die Mitführung in einem anderen
Arbeitsamt beantragen. In diesem Fall werden die von
Ihnen vorhandenen Bewerberdaten ausgedruckt und an
das andere Amt gesendet. |
 |
Grundsätzlich kann der Arbeitsvermittler alle
bundesweit veröffentlichten Stellen auf seinem PC
aufrufen. Dies geschieht allerdings nicht
automatisch - sie sollten ihn daher regelmäßig für
Suchläufe persönlich aufsuchen. |
|