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Dienste und Leistungen der Arbeitsämter Bundesanstalt für Arbeit für Stellensuchende

 
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Darauf sollten Sie bei Einschaltung der Vermittlungsdienste des örtlichen Arbeitsamtes achten
An dieser Stelle können wir Ihnen keinen allumfassenden Überblick über die Vermittlungsleistungen des Arbeitsamtes geben. Dies würde den Rahmen dieser Seite sprengen. Wir informieren Sie hier auch nicht über die Anforderungen und Umstände, bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, wie Arbeitslosengeld oder -hilfe. Das sind unsere Themen:

Gründe, aus denen Sie das Arbeitsamt einschalten sollten
Darum sollten Sie sich nicht allein auf das Arbeitsamt verlassen

Wann und wo Sie sich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden sollten
Wie Sie sicher stellen können, dass Sie auch genug geeignete Vermittlungsvorschläge erhalten
Was sie tun sollten, wenn Sie auch in einer anderen Stadt eine Arbeit aufnehmen möchten

 

Gründe, aus denen Sie das Arbeitsamt einschalten sollten

Aufzählung Wenn es um den überregionalen Arbeitsmarkausgleich geht, hat das Arbeitsamt den größten Stellenpool und kann auf ein enges Filialnetz zurück greifen
Aufzählung Die Meldung beim Arbeitsamt  ist Voraussetzung für den Bezug von Arbeitslosengeld- oder Arbeitslosenhilfe
Aufzählung Gemeldete Bewerber können neben Arbeitslosengeld und -hilfe weitere finanzielle Leistungen, wie Bewerbungskostenerstattung oder Fahrkostenbeihilfen erhalten (das können auch Personen sein, die nicht arbeitslos sind, z.B. Studenten vor dem Abschluss)
Aufzählung Zeiten der Meldung beim Arbeitsamt werden an die Rentenversicherung gemeldet und können zur Erfüllung der Anwartschaftszeit für eine Rente dienen
Aufzählung Einige Arbeitgeber haben die unschöne Angewohnheit entwickelt, nur noch Bewerber einzustellen, für die Sie eine Förderung durch das Arbeitsamt erhalten. Dies können im Regelfall aber nur Bewerber, die einen bestimmten Zeitraum arbeitslos gemeldet waren
Aufzählung Das Arbeitsamt finanziert Alternativen und Ergänzungen in Form von Weiterbildung und Schulungsmaßnahmen
Aufzählung Den Vermittlungsgutschein zur Inanspruchnahme eines privaten Vermittlers erhalten Sie frühestens nach 3 Monaten Meldung und erfolglosen Vermittlungsversuchen durch das Arbeitsamt

Darum sollten Sie sich nicht allein auf das Arbeitsamt verlassen
Derzeit wird hart an einer Verbesserung der öffentlichen Arbeitsverwaltung gearbeitet. Trotz aller Verbesserungen sollten Sie sich immer bewusst sein, dass Sie der Hauptakteur sind, wenn es um Ihre berufliche Zukunft geht; Sie sollten sich von Dritten durchaus helfen lassen - verlassen können sie sich aber nur auf sich selbst. Nachfolgend einige Gründe, die gegen die alleinige Einschaltung des Arbeitsamtes sprechen:

Aufzählung Veraltetes Computersystem: in der Bewerberdatenbank findet kein automatischer Abgleich zwischen Stellen und Bewerbern statt. Bei Eingang eines neuen Stellenangebotes muss der Vermittler einen manuellen Bewerbersuchlauf durchführen. Ob Sie einen Vermittlungsvorschlag erhalten, ist folglich abhängig von der Zeit, Qualifikation und Motivation des Vermittlers.
Unser Tipp: Gehen Sie alle 2 - 3 Wochen persönlich zum Vermittler und lassen ihn in Ihrer Anwesenheit einen Suchlauf in den neu hinzu gekommenen Stellen durchführen
Aufzählung Der Stellenabgleich findet nach Kennziffern statt, d.h. jedem Beruf ist eine Ziffernfolge zugeordnet und für jeden Berufswunsch muss ein Zweitprofil mit der treffenden Ziffer erfasst werden. So sollte eine Steuerfachangestellte, die sich für Stellen aus dem gesamten Bürobereich interessiert, folgende Zweitprofile anlegen lassen: Sekretärin, Bürohilfskraft, Bürofachkraft, Schreibkraft
Unser Tipp: Überlegen Sie vor dem Besuch beim Arbeitsvermittler, für welche Berufe und Bereiche Sie sich interessieren und gehen mit einer entsprechenden Liste ins Arbeitsamt. Bestehen Sie auf einer Erfassung aller notwendigen Zweitprofile!
Aufzählung Die Arbeitsbelastung der Vermittler ist sehr hoch. Neben 600 - 800 Arbeitslosen betreut ein Vermittler noch zahlreiche Arbeitgeber, Bildungsträger und verbringt einen großen Teil seiner Zeit mit der Bearbeitung von Anträgen und Statistiken. Ein gutes Vermittlungs- und Beratungsgespräch braucht allerdings seine Zeit.
Unsere Tipps:
* Gehen Sie nicht zu hoch frequentierten Tageszeiten ins Amt (ab 9.00h haben die meisten ausgeschlafen und bis Mittag ist mit langen Wartezeiten zu rechnen)
* Gehen Sie nicht zum Monatsanfang oder Monatsende ins Amt. Viele erhalten zu diesem Zeitpunkt ihre Kündigung bzw. warten bis zur `letzten Minute` mit ihrer Arbeitslosmeldung
* Nutzen Sie die Möglichkeit, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren und teilen Ihr Anliegen bereits am Telefon mit
Aufzählung Neben der hohen Arbeitsbelastung ändern sich Vorschriften und Gesetze im Bereich der Arbeitsförderung sehr rasch. Jeder Regierungswechsel bringt mittlerweile eine Flut neuer Vorschriften mit sich. So kann es durchaus vorkommen, dass Sie an einen Vermittler geraten, der noch nicht alle aktuellen Neuerungen kennt.
Unsere Tipps:
* Nutzen Sie die Informationsbroschüren, die das Arbeitsamt auf seiner Internetseite anbietet und fragen im Amt gezielt nach gedruckten Informationen. Diese sollten Sie vor dem Gespräch studieren und nach dem Gespräch das Gesagte nochmals kontrollieren
* Legen Sie sich Ratgeber und Leitfäden zum Thema Arbeitsamt und Stellensuche aus dem Fachhandel zu

 

Wann und wo Sie sich arbeitssuchend bzw. arbeitslos melden sollten

Viele Bewerber kommen erst am ersten Tag ihrer Arbeitslosigkeit ins Amt. Dies ist definitiv zu spät. Um gar nicht erst arbeitslos zu werden, sollten Sie sich umgehend arbeitssuchend melden, sobald Sie von Ihrer Kündigung erfahren. Auf diese Weise kann das Amt bereits frühzeitig nach neuen Stellen suchen und Arbeitslosigkeit vermieden werden. Zudem kann das Arbeitsamt frühzeitig feststellen, ob bei Ihnen Vermittlungshemmnisse vorliegen und sich um geeignete Maßnahmen und Hilfen kümmern.
Arbeitssuchend können Sie sich bei jeder Dienststelle der Bundesanstalt für Arbeit melden, die dann nach Jobs für Sie sucht. Lassen Sie innerhalb von drei Monaten nichts mehr von sich hören, wird die Suche nach drei Monaten automatisch eingestellt. Sie müssen sich auf jeden Fall persönlich bei dem Arbeitsamt melden, das für Ihren Wohnort zuständig ist, wenn Sie Arbeitslosengeld oder -hilfe beziehen möchten.

Wie Sie sicher stellen können, dass Sie auch genug geeignete Vermittlungsvorschläge erhalten
Die Software des Arbeitsamtes macht im Regelfall keinen automatischen Suchlauf, suchen Sie daher alle 14 Tage Ihren Vermittler auf und bestehen auf einem Suchlauf für alle Berufe, die für Sie interessant sein könnten.
Aufzählung Bestehen Sie darauf, dass für jeden Beruf, der für Sie interessant sein kann, ein aussagekräftiges Bewerberprofil veröffentlicht wird. Lassen Sie sich im Zweifelsfall alle für Sie angelegten Profile ausdrucken (notfalls Antrag auf Akteneinsicht stellen)
Aufzählung Bestehen Sie auf einer anonymen Veröffentlichung Ihrer Daten im AIS, so dass Arbeitgeber Ihre Bewerbungsunterlagen anfordern können.
Aufzählung Lassen Sie sich einen Vermittlungsgutschein aushändigen, damit Sie kostenlos einen privaten Vermittler einschalten können. [weitere Infos hier]
Aufzählung Viele Arbeitsämter werden durch sogenannte Dritte bei der Vermittlung unterstützt. Fragen Sie auch hier, ob Sie an der Vermittlung durch Dritte teilnehmen können.
Aufzählung Suchen Sie über das SIS auch selbständig im Stellenpool der Bundesanstalt für Arbeit.

 

Was sie tun sollten, wenn Sie auch in einer anderen Stadt eine Arbeit aufnehmen möchten
Aufzählung Sie können sich grundsätzlich in jedem Arbeitsamt persönlich als arbeitssuchend melden. Ihr Vermittlungsgesuch wird in diesem Fall bis zu drei Monaten geführt. Nach Ablauf der Frist müssen Sie Ihr Gesuch erneuern.
Aufzählung Sie können allerdings auch bei dem für Sie zuständigem Arbeitsamt die Mitführung in einem anderen Arbeitsamt beantragen. In diesem Fall werden die von Ihnen vorhandenen Bewerberdaten ausgedruckt und an das andere Amt gesendet.
Aufzählung Grundsätzlich kann der Arbeitsvermittler alle bundesweit veröffentlichten Stellen auf seinem PC aufrufen. Dies geschieht allerdings nicht automatisch - sie sollten ihn daher regelmäßig für Suchläufe persönlich aufsuchen.

 

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Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis:

Alle Angaben und Hinweise sind nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt. Eine Gewährleistung für die Korrektheit der Angaben  wird nicht übernommen. Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesanstalt für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden.